Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Heimunterbringung?

Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Heimunterbringung?

Ihre Lösung für Entrümpelungen

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Ein Umzug ins Pflegeheim ist für viele Familien eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Neben der neuen Lebenssituation stellen sich oft schnell sehr praktische Fragen: Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei einer Heimunterbringung? Was passiert mit dem Hausrat, wer kümmert sich um die Räumung, und gibt es finanzielle Unterstützung von Pflegekasse oder Sozialamt?

In diesem Beitrag erhalten Sie fundierte Antworten, praxisnahe Tipps und eine Lösung für eine stressfreie Wohnungsauflösung in Nürnberg und Umgebung.


Wann wird eine Wohnungsauflösung notwendig?

Sobald eine pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Pflegeheim oder eine betreute Einrichtung zieht, wird die bisherige Wohnung häufig nicht mehr benötigt. Um unnötige Miet- oder Nebenkosten zu vermeiden, muss der Mietvertrag gekündigt und die Wohnung geräumt übergeben werden. Dabei entsteht schnell ein organisatorischer Kraftakt:

  • Wohnung kündigen
  • Termin zur Räumung abstimmen
  • Entrümpelung und Entsorgung organisieren
  • Wohnung besenrein übergeben

Gerade wenn keine nahen Angehörigen vor Ort sind oder die Person keine Vorsorge getroffen hat, stellt das viele Familien vor große Probleme. In vielen Fällen ist schnelles Handeln gefragt, z. B. wenn der Umzug ins Heim kurzfristig erfolgt oder die Wohnung rasch weitervermietet wird.


Wer ist grundsätzlich zahlungspflichtig?

Grundsätzlich trägt der/die Betroffene selbst die Verantwortung für eine Wohnungsauflösung – sofern keine anderen Regelungen greifen. Die wichtigsten Konstellationen:

  • Eigenverantwortung: Wer geschäftsfähig ist und über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, muss die Kosten selbst übernehmen.
  • Betreuung / Vorsorgevollmacht: Ist eine gesetzliche Betreuung eingerichtet oder liegt eine Vorsorgevollmacht vor, darf der Bevollmächtigte eine Entrümpelung veranlassen.
  • Nachlass: Ist die Person verstorben, fällt die Verantwortung auf die Erben oder Nachlassverwalter. Diese müssen sich innerhalb der gesetzlichen Fristen um die Räumung kümmern.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Umzug ins Pflegeheim?

Nicht jeder kann sich eine professionelle Wohnungsauflösung aus eigener Tasche leisten. In bestimmten Fällen können Sozialträger oder Pflegekassen die Kosten teilweise oder ganz übernehmen. Hier die Möglichkeiten im Detail:

1. Sozialamt / Grundsicherung im Alter

Wenn der Betroffene Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält und die Heimunterbringung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, kann auch die Wohnungsauflösung vom Sozialamt unterstützt werden.

Voraussetzung:

  • Nachweis, dass kein ausreichendes Einkommen/Vermögen vorhanden ist
  • Antragstellung vor der Beauftragung des Dienstleisters
  • Kostenvoranschlag eines Entrümpelungsunternehmens

Wichtig: Ohne vorherige Zustimmung wird eine Kostenerstattung in der Regel abgelehnt. Am besten direkt Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen.

2. Antrag Pflegekasse Entrümpelung (Entlastungsbetrag)

Die Pflegekasse übernimmt keine direkten Kosten für Wohnungsauflösungen. Aber:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich 125 € Entlastungsbetrag, der für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ eingesetzt werden kann. Dazu zählt auch die Entrümpelung, sofern der Anbieter zugelassen ist.

Möglichkeiten:

  • Den Betrag ansparen (mehrere Monate)
  • Eingesetzt für Teilbereiche: z. B. Keller- oder Küchenräumung
  • Kombination mit anderen Pflegehilfen wie Reinigungsdienst oder Umzugshilfe

Einige Pflegekassen akzeptieren auch Rechnungen von Fachbetrieben bei Einzelfallprüfung. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

3. Private Pflegeversicherung / Zusatzversicherungen

Einige private Policen enthalten Leistungen für Hilfsdienste oder Umzugsunterstützung. Falls eine private Pflegezusatzversicherung besteht, lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Manche Anbieter zahlen Zuschüsse für Entrümpelung oder Umzugsorganisation im Pflegefall.

4. Hilfe durch Familie oder Nachbarschaft

Wenn keine institutionelle Hilfe greift, kann auch ehrenamtliche oder familiäre Hilfe organisiert werden. Viele Familien lösen die Räumung in Eigenregie, mieten einen Container und arbeiten mit Nachbarn oder Freunden zusammen. Wichtig dabei: die rechtliche Absicherung und fachgerechte Entsorgung.


Was kostet eine professionelle Wohnungsauflösung?

Die Kosten für eine Wohnungsauflösung hängen vom Umfang, Zustand der Wohnung und gewünschtem Service ab.

Kostenbeispiele in Nürnberg (Stand 2025):

  • 1-Zimmer-Wohnung (teilgeräumt): ab ca. 400 €
  • 2-Zimmer-Wohnung: ca. 700 € bis 1.000 €
  • 3-Zimmer-Wohnung: ca. 1.000 € bis 1.500 €
  • inkl. Wertanrechnung, besenreiner Übergabe und Entsorgung

Zusätzliche Kosten:

  • Sondermüll / Elektrogeräte: 50 € bis 200 €
  • Entfernung von Bodenbelägen / Tapeten: ab 300 €
  • Endreinigung oder Desinfektion (z. B. bei Pflegefällen): ab 200 €

Tipp: Fragen Sie nach einer Anrechnung für wiederverwertbare Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte.


Welche Unterlagen und Schritte sind wichtig?

1. Mietvertrag & Kündigung:

  • Beachten Sie die Kündigungsfrist (oft 3 Monate)
  • Schriftliche Kündigung durch Bevollmächtigten oder Betreuer

2. Räumungsplan erstellen:

  • Welche Räume müssen geräumt werden?
  • Welche Gegenstände können verkauft, gespendet oder verwertet werden?

3. Anbieter beauftragen:

  • Kostenfreie Besichtigung durch Entrümpelungsfirma
  • Angebot mit Festpreisvereinbarung
  • Termin und Ablauf klären

4. Antragstellung (bei Bedarf):

  • Sozialamt: frühzeitig mit Kostenvoranschlag
  • Pflegekasse: Klärung der Anrechenbarkeit von Dienstleistungen

5. Nachbereitung:

  • Endreinigung organisieren
  • Wohnungsübergabe an Vermieter mit Protokoll
  • Meldung bei Versorgern (Strom, Wasser, Gas, Telefon)

Welche Lösung bietet der Entrümpelungstrupp Scherzer?

Wir von Entrümpelungstrupp Scherzer aus Nürnberg haben uns auf Wohnungsauflösungen im Pflegekontext spezialisiert. Gerade bei sensiblen Lebensphasen bieten wir mehr als nur eine Räumung:

  • Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung
  • Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Diskrete und respektvolle Durchführung
  • Koordination mit Sozialamt oder Pflegekasse
  • Flexible Termine, auch kurzfristig
  • Besenreine Übergabe und optionaler Reinigungsservice

Wir unterstützen Sie auch bei der Antragstellung und Kommunikation mit Behörden.


Fazit: Wohnungsauflösung bei Pflegeheim-Umzug richtig lösen

Die Wohnungsauflösung bei einer Heimunterbringung ist mehr als nur eine Räumung. Sie betrifft Menschen, Biografien und oft schwierige Umstände. Gleichzeitig ist sie organisatorisch notwendig, um Mietkosten zu vermeiden und Platz zu schaffen.

Wer sich frühzeitig informiert, Anträge rechtzeitig stellt und auf einen erfahrenen Partner setzt, kann den Prozess deutlich erleichtern.

Lösung: Setzen Sie auf professionelle Hilfe – mit dem Entrümpelungstrupp Scherzer haben Sie einen empathischen, erfahrenen Dienstleister an Ihrer Seite, der den gesamten Prozess für Sie organisiert.

Sascha Scherzer

Geschäftsführer

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